
Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)
Nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) für Elektroschrott: (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), sind wir verpflichtet auf diese Verordnung hinzuweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können seit dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGB1. IS. 762 f.).
Hinweis nach Batterieverordnung
Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten sind wir nach der Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: